In der Jahreshauptversammlung vom 21.03.2025 wurde einstimmig für die verpflichtenden Arbeitsdienste gestimmt.
Doch was bedeutet es und wen betrifft das?
Alle aktiven Mitglieder (ausgenommen Zweitmitgliedschaft und Neumitglieder im ersten Jahr) im Alter zwischen 15 und 65 Jahren sind verpflichtet, 5 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten. Werden diese 5 Arbeitsstunden nicht erreicht, wird pro nicht geleisteter Arbeitsstunde ein festgesetzter Stundensatz in Höhe von 10€ fällig. Die absolvierten Arbeitsstunden können familienintern „vererbt“ werden (Beispiel Ehepaar: der eine Ehepartner leistet 8 Stunden, der andere 2 Stunden).
Als Arbeitsdienst gelten:
- Sämtliche Arbeiten rund um unsere Tennisanlage wie die Frühjahrsinstandsetzung, Grünpflege oder Arbeiten am Clubhaus
- Kuchen- und Salatspenden im Rahmen von Veranstaltungen und Rundenspielen
- Mithilfe, Bewirtschaftung und Betreuung bei Veranstaltungen und Rundenspielen
Wir werden Euch rechtzeitig über anstehende Arbeitsdienste über unsere Kanäle (WhatsApp-Kanal, Mail, Homepage, Buigen-Rundschau) informieren.
Bitte meldet euch bei Unklarheiten!